Ausländerbeirat
Hessische Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern sind verpflichtet, einen Ausländerbeirat einzurichten. Ziel ist eine weitere Verbesserung der politischen Integration der ausländischen Einwohner. Der Ausländerbeirat wird von den wahlberechtigten ausländischen Einwohnern bei der Ausländerbeiratswahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der kommunale Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Insbesondere hat er die Aufgabe, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach am Taunus in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu beraten.
Der Ausländerbeirat der Stadt Schwalbach am Taunus besteht aus fünf Mitgliedern. Der Bürgermeister oder ein/eine von ihr benannte/r Vertreter/Vertreterin ist bei den Sitzungen anwesend.
Nachdem sich 2021 für die Neuwahl des Ausländerbeirat zu wenig Kandidatinnen und Kandidaten gefunden hatten, nahm seither eine zu diesem Zweck gebildete Integrations-Kommission die Interessenvertretung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner wahr.
Am 15. März 2026 wird der Ausländerbeirat neu gewählt.
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie im Faltblatt zur Wahl des Ausländerbeirats sowie bei den Informationen zur Kommunalwahl.
Weitere Informationen zur Ausländerbeiratswahl auf 23 verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - agah
.