Nur im Bundesland Hessen gibt es in jeder Kommune ein Ortsgericht. Es ist eine Hilfsbehörde der Justiz; zuständig für Schwalbach am Taunus ist das Amtsgericht Königstein. Das Ortsgericht erledigt die im Folgenden aufgeführten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Aufgaben des Ortsgerichts
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist erforderlich für alle Angelegenheiten, die bei einem Gericht eingetragen werden sollen, beispielsweise ein Antrag auf Grundschuldbestellung oder ein Antrag auf Löschung einer Grundschuld. Nur ein Notar oder das Ortsgericht ist zur öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift befugt - im Unterschied dazu stellt das Bürgerbüro nur amtliche Beglaubigungen aus!
Vollmachten Das Ortsgericht beglaubigt Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten, oder Anträge auf Auskunft aus dem Kraftfahrtzentralregister. Ist es dem Unterschriftsleistenden wegen Krankheit nicht möglich, die Geschäftsstelle des Ortsgerichts aufzusuchen, kann in besonderen Fällen ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.
Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden Zur Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden werden häufig öffentlich beglaubigte Kopien gefordert. Handelt es sich um Diplom-Urkunden aus dem Ausland, wird zusätzlich eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer benötigt.
Wichtig: Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (wie Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde) dürfen vom Ortsgericht nicht vorgenommen werden!
Registereintragungen Das Ortsgericht ist auch die richtige Adresse für Registereintragungen wie Vereinsgründungen, Änderungen im Vereinsvorstand oder Genehmigungserklärungen zu Grundstückskaufverträgen (letztere vorbereitet von einem Notar).
Ermittlung des Wertes von Immobilien, Nachlass-Sicherung Darüber hinaus ermittelt das Ortsgericht den Wert von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sichert Nachlässe. Hierzu ist die unmittelbare Rücksprache mit dem Ortsgericht erforderlich. |