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Ortsgericht Schwalbach am Taunus
Ortsgerichtvorsteher:
Klaus Stöcklin
Geschäftszimmer:
Raum 302 des Rathauses
 
 
Stellvertreter:

Michael Welzenheimer
Burghard Haueisen

Gebühren:

Beglaubigung einer Unterschrift: 5 Euro 
Beglaubigung einer Fotokopie (bis 5 Seiten): 2 Euro


 
Geschäftsstelle:
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Telefon (06196) 804-174
Fax (06196) 804-4174



Sprechzeiten des Ortsgerichts:

Freitag:     7:00 bis 9:30 Uhr
jeden ersten Mittwoch im Monat: 15:30 bis 17:30 Uhr
Nur im Bundesland Hessen gibt es in jeder Kommune ein Ortsgericht. Es ist eine Hilfsbehörde der Justiz; zuständig für Schwalbach am Taunus ist das Amtsgericht Königstein. Das Ortsgericht erledigt die im Folgenden aufgeführten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Aufgaben des Ortsgerichts

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist erforderlich für alle Angelegenheiten, die bei einem Gericht eingetragen werden sollen, beispielsweise ein Antrag auf Grundschuldbestellung oder ein Antrag auf Löschung einer Grundschuld. Nur ein Notar oder das Ortsgericht ist zur öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift befugt - im Unterschied dazu stellt das Bürgerbüro nur amtliche Beglaubigungen aus!

Vollmachten
Das Ortsgericht beglaubigt Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten, oder Anträge auf Auskunft aus dem Kraftfahrtzentralregister. Ist es dem Unterschriftsleistenden wegen Krankheit nicht möglich, die Geschäftsstelle des Ortsgerichts aufzusuchen, kann in besonderen Fällen ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden
Zur Anerkennung von Diplomen durch Landes- oder Bundesbehörden werden häufig öffentlich beglaubigte Kopien gefordert. Handelt es sich um Diplom-Urkunden aus dem Ausland, wird zusätzlich eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer benötigt.

Wichtig:
Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (wie Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde) dürfen vom Ortsgericht nicht vorgenommen werden!

Registereintragungen
Das Ortsgericht ist auch die richtige Adresse für Registereintragungen wie Vereinsgründungen, Änderungen im Vereinsvorstand oder Genehmigungserklärungen zu Grundstückskaufverträgen (letztere vorbereitet von einem Notar).

Ermittlung des Wertes von Immobilien, Nachlass-Sicherung
Darüber hinaus ermittelt das Ortsgericht den Wert von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sichert Nachlässe. Hierzu ist die unmittelbare Rücksprache mit dem Ortsgericht erforderlich.