Bürgerversammlung zur Kooperationsvereinbarung für das Fernheizkraftwerk Schwalbach am Taunus am 30. Oktober
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Kooperationsvereinbarung für das Heizkraftwerk Schwalbach am Taunus.
Nach der Eröffnung der Bürgerversammlung sowie einer kurzen Einführung durch Bürgermeister Alexander Immisch gab es eine Präsentation zum Stand der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwalbach am Taunus und der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG hinsichtlich der zukünftigen Fernwärmeversorgung.
Neben einem Referenten aus dem Kreis der Energiekommission stand der von der Stadt Schwalbach beauftragte Rechtsanwalt von der Wirtschaftskanzlei GÖRG für Fragen aus der Bevölkerung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema:
- Vertrag verlängern oder Betrieb ausschreiben? - Vorstellung der Vertragsentwürfe und der Kosten, Chancen und Risiken einer Ausschreibung (Präsentation von der Bürgerversammlung am 30. Oktober 2025)
- Bürgerversammlung zur Kooperationsvereinbarung für das Heizkraftwerk Schwalbach am Taunus (Pressemitteilung vom 17.10.2025)
- Magistrat und Energiekommission empfehlen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Süwag hinsichtlich der zukünftigen Versorgung Fernwärme (Pressemitteilung vom 17.09.2025)
Öffentlicher Teil der Kooperationsvereinbarung sowie öffentliche Anlagen:
- Öffentlicher Teil der Kooperationsvereinbarung (§§ 7-9)
- Anlage 3: Wärmenetz
- Anlage 4: Technische Anschlussbedingungen
- Anlage 9: Ergänzende Bedingungen der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG
- Anlage 10: Preisblatt Fernwämepreise Schwalbach 2024
- Anlage 11: Beispielhafte Abrechnung 2028 I
- Anlage 11: Beispielhafte Abrechnung 2028 II
- Anlage 12: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
- Anlage 13: Preisvergleich