Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Wahlergebnisse in Schwalbach am Taunus
Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Wahlergebnisse in Schwalbach (je Wahlbezirk) sind HIER abrufbar.
Vom Hessischen Statistischen Landesamt werden die landesweiten Ergebnisse HIER präsentiert.
Am 23. Februar 2025 fand die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um die Vorbereitungen zur Bundestagswahl in Schwalbach am Taunus.
Wahlbekanntmachung (Öffentliche Bekanntmachung vom 14.02.2025)
Das Wahlamt informiert: Bundestagswahl am 23. Februar (Pressemitteilung vom 13.02.2025)
Musterstimmzettel für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Wahlkreis 180 Main-Taunus
Aktuelle Informationen zur Briefwahl (Mitteilung vom 06.02.2025)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (Öffentliche Bekanntmachung vom 23.01.2025)
Informationen zum Versand der Wahlbenachrichtigungen und zur Briefwahl (Pressemitteilung vom 20.01.2025)
Trotz der verkürzten Fristen für die Abgabe der Wahlbewerbungen mit den Kandidatenlisten der Parteien, für die Wahlprüfungsbehörden und die Vorbereitungen der Wahlämter können die Stimmzettel erst Anfang Februar zur Verfügung gestellt werden. Auch für die Logistik der Deutschen Post wird der gleichzeitige Versand von mehreren Millionen von Briefwahlunterlagen in einer deutlich verkürzten Zeit von nur etwa 2 Wochen eine besondere Herausforderung darstellen. Es wird daher empfohlen, die Möglichkeit der Briefwahl nur zu nutzen, wenn man am Wahltag das Wahllokal voraussichtlich nicht besuchen kann.
Die Wahlbenachrichtigungen werden um den 25.01. herum in den Briefkästen in Schwalbach ankommen. Auf der Vorderseite ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am Wahlsonntag wählen können. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung möglichst in Ihr Wahllokal mit. Auf der Rückseite ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt, den Sie bei Bedarf verwenden können. Alternativ kann bereits ab dem 13.01. die Briefwahl online beantragt werden. Den elektronischen Antrag finden Sie hier: Briefwahl
Auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn Sie bis spätestens 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung das Wählerverzeichnis ihrer letzten Wohnsitzgemeinde innerhalb Deutschlands stellen. Die genauen Voraussetzungen und den benötigten Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Dort sind auch für alle Wahlberechtigten umfangreiche Informationen zur Wahl zu finden: Die Bundeswahlleiterin - Die Bundeswahlleiterin