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Bioabfall richtig entsorgen

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Veröffentlicht am: 12.05.2025
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit die novellierte Bioabfallverordnung. Diese bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwalbach am Taunus Änderungen mit sich.

Einen Beitrag zum Klima- und Naturschutz können alle leisten; durch das Sammeln von Küchen- und Grünabfällen. Aus den Bioabfällen der braunen Tonne wird umweltfreundlich Strom, Wärme und wertvoller Kompost erzeugt. Hochwertige Kompost- und Gärprodukte können natürlich nur aus sauber angeliefertem Bioabfall hergestellt werden. Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch: „Bitte vermeiden Sie Störstoffe. Füllen Sie nur sortenreine Bioabfälle in die braune Tonne.“

Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit die novellierte Bioabfallverordnung mit deutlich strengeren Qualitätskriterien für die angelieferten Bioabfälle. Diese bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwalbach am Taunus Änderungen mit sich. Die Verwertungsanlage hat das Recht, Fahrzeugladungen abzuweisen, wenn mehr als drei Prozent Fremdstoffe enthalten sind. Eine derartige Zurückweisung ist mit hohen Kosten verbunden, die von den Gebührenzahlern getragen werden müssen.

Um dies zu vermeiden wird die Qualität der gesammelten Bioabfälle jetzt direkt an der Biotonne kontrolliert. Biotonnen, welche die Prüfung nicht bestehen, werden mit einem orangenen Aufkleber versehen, der über den Grund der nicht erfolgten Leerung informiert.

Unter den Störstoffen bilden Plastiktüten die größte Gruppe. Auch die gerne genutzten und im Handel erhältlichen, vermeintlich kompostierbaren Kunststoff-Bioabfallbeutel gehören dazu. Sie können nicht vollständig aus dem fertigen Kompost gesiebt werden und landen so auf den Beeten und Äckern. Als Mikroplastik werden sie ins Grundwasser gespült, gelangen ins Meer und damit in die Nahrungskette. „Wickeln Sie nasse Küchenabfälle in Zeitungspapier oder nutzen Sie Papiertüten“, empfiehlt die kommunale Abfallberatung.

Gesammelt werden ausschließlich

  • Küchenabfälle, z. B. Gemüse-, Salat-, und Obstreste (auch Schalen von Zitrusfrüchten), Käse-, Fisch-, Fleisch- und Wurstreste, Nuss- und Eierschalen, Milch- und Getreideprodukte, Kaffeefilter, Teebeutel
  • Grünabfälle wie Blumen, Rasen- und Strauchschnitt, Zweige bis 3 cm Durchmesser, Fallobst, Laub, Unkraut, krankes Pflanzenmaterial, organisches Abdeckmaterial für Beete, Heu und Stroh, Baumrinde, Ernterückstände von Blumen- und Gemüsebeeten
  • sonstige organische Abfälle, z. B. Haare, Federn, Küchenkrepp, Papierservietten, verdorbene oder überlagerte Nahrungsmittel (bitte ohne Verpackung!)

Befinden sich Fehlwürfe wie z.B. Plastiktüten, Glas, Restmüll, Straßenkehricht oder Windeln in der Biotonne, wird sie nicht geleert. Eine Entleerung am nächsten Leerungstermin erfolgt nur, wenn die Störstoffe entfernt wurden.

Was genau in die Biotonne darf, steht ebenfalls im Abfallkalender, der auch an die Haushalte verteilt wurde. Unter der Rufnummer 804-134 beantwortet die Abfallberatung gerne alle Fragen zum Thema Abfall.

 
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Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
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65824 Schwalbach am Taunus
Telefon:
06196 / 804-0
Telefax:
06196 / 804-300
E-Mail:
info@schwalbach.de
Web:
https://www.schwalbach.de

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