Straßenreinigungspflicht
Sollten Sie feststellen, dass der Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen wird, so können Sie dies dem Ordnungsamt melden.
Weitere Informationen über alle Verpflichtungen rund um die Sauberkeit von Straßen und Gehwegen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Schwalbach am Taunus.
Weitere Informationen über alle Verpflichtungen rund um die Sauberkeit von Straßen und Gehwegen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Schwalbach am Taunus.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
15:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
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Freitag:
von
07:00
bis
12:00
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