Wappen und Wappenlogo
Die Führung und der Gebrauch des Wappens der Stadt Schwalbach am Taunus ist grundsätzlich der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat vorbehalten.
Seine Verwendung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Magistrates. Ohne diese Genehmigung ist die Verwendung des Stadtwappens untersagt. Verboten ist auch die Darstellung des Wappens oder des Wappenbildes, die zu einer Verwechslung mit dem amtlichen Stadtwappen führen kann.
Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens regelt die Satzung zum Schutz des Wappens der Stadt Schwalbach am Taunus.
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Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
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Schwalbach am Taunus
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