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Gartenabfallentsorgung

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Zur Entsorgung von Gartenabfällen können wir Ihnen zwei Angebote machen.

Abgabe am städtischen Bauhof (Öffnungszeiten)
Jeder Haushalt soll die braune Tonne nutzen, so will es der Gesetzgeber. Auch mit Biotonne können Sie Gartenabfälle bei Bedarf weiterhin zum Bauhof bringen. Kleinere Mengen Gartenabfälle, die Sie nicht selbst kompostieren oder in der Biotonne sammeln, können Sie zum städtischen Bauhof bringen. Zwei Container stehen dort bereit für Rasen- und Heckenschnitt, Laub und Schnittblumen. Wurzelstöcke und Stammholz (Astdicke ab acht Zentimeter Durchmesser) sind dagegen zu groß und werden nicht angenommen.

Die maximale Anlieferungsmenge beträgt 0,5 Kubikmeter (entspricht etwa einer Kofferraumladung). Bei der Anlieferung halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit, da dieser Service nur Schwalbacherinnen und Schwalbachern angeboten wird. Wir bitten Sie, die Anordnungen des Bauhofpersonals zu beachten!

Größere Mengen Gartenabfälle, sowie Wurzel- und Stammholz, können Sie zu den Anlagen der Main-Taunus-Recycling GmbH (MTR) bringen:

  • Kompostierungsanlage der Firma Kilb, an der B 519 zwischen Liederbach und Hofheim
    Öffnungszeiten: Mo - Fr 7 - 16.30 Uhr und Sa 7 - 12 Uhr
  • Kiesgrube (GRKW) in Flörsheim-Weilbach, Frankfurter Straße 74 
    Öffnungszeiten: Mo - Do  7 - 16.30 Uhr und Fr 7 - 15 Uhr
  • Recyclinghof der Deponie in Flörsheim-Wicker
    Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Sa 8 - 13 Uhr

Die Annahme von Grünabfällen auf den drei Anlagen ist gebührenpflichtig.

Abgabe bei der Bioabfallsammlung
Wenn mehr Laub- und Heckenschnitt anfällt als Ihre Biotonne fassen kann, können Sie bis zu fünf Gartenabfallsäcke pro Grundstück zu Ihrer Biotonne dazu stellen. Die Gartenabfallsäcke (8,10 €) erhalten Sie im Bürgerbüro.

Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Finanzverwaltung
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus

info@schwalbach.de
www.schwalbach.de

Finanzverwaltung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Frau Marschall (Abfallberatung)
06196/804-134
06196/804-4134
E-Mail senden
Rathaus
Zimmer: 207

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ANSCHRIFT

Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
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65824 Schwalbach am Taunus
Telefon:
06196 / 804-0
Telefax:
06196 / 804-300
E-Mail:
info@schwalbach.de
Web:
https://www.schwalbach.de

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