Obdachlosigkeit vermeiden
Hilfe und Beratung bei drohender Obdachlosigkeit
Zu einem menschenwürdigen Leben gehört das Wohnen im eigenen Wohnraum. Die Wohnung ist nicht nur Schlafstätte, sondern auch ein Ort für soziale Kontakte; sie bietet Rückzugsmöglichkeit und Individualität. Nicht umsonst genießt die Unverletzbarkeit der Wohnung Verfassungsrang.
Ein drohender Wohnungsverlust wird von den Betroffenen immer als existenzielle Bedrohung empfunden. Deshalb, aber auch wegen den bekannten sozialen und finanziellen Folgekosten, ist die Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine kommunale Aufgabe mit höchster Priorität.
In folgenden Fällen sollte umgehend der Kontakt aufgenommen werden:
- wenn es zu Mietrückständen gekommen ist
- bei Kündigungen wegen Mietrückständen
- bei Kenntnis / Mitteilung des Amtsgerichts über eine anstehende Räumungsklage
- bei Kenntnis / Mitteilung der Gerichtsvollzieher über Zwangsräumungstermine
Prüfen Sie bitte über unsere kommunale Wohnraumversorgung auch, ob Sie als wohnungssuchend registriert werden können.
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