Taxi- und Mietwagengenehmigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den
Gelegenheitsverkehr
mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
- Verkehr mit Taxen,
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
- Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
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und
15:00
bis
18:00
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Donnerstag:
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12:00
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Freitag:
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07:00
bis
12:00
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