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Fischereischein

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Ein Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ablegung einer amtlichen Fischerprüfung
  • Pass oder Personalausweis
  • 1 Passbild

Für Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren kann ein Jugendfischereischein für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • 1 Passbild
  • Der Antrag muss zusätzlich von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Jugendliche ab 14 Jahren können nach bestandener Fischerprüfung den regulären Fischereischein beantragen.

Fischereischeine für Kinder können erst ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden.

Das Kind darf in diesem Fall nur in Begleitung eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, angeln. Der Fischereischein für das Kind kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden (ohne Fischereiprüfung).

Bei Verlängerung des Fischereischeins muss der abgelaufene Fischereischein vorgelegt werden.

Leistungsbeschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.
Geltungsdauer: 1 - 10 Jahre

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Bürgerbüro
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus

info@schwalbach.de
www.schwalbach.de

Bürgerbüro
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 13:00 Uhr

Gebühren:

Gebühren: 

Fischereischein:

  • für 1 Jahr: 12,50 € 
  • für 5 Jahre: 36,00 €
  • für 10 Jahre: 68,00 €

Jugendfischereischein:

  • für 1 Jahr: 7,50 €
  • für 5 Jahre: 23,00 Jahre

Kontakte:

Team Bürgerbüro
06196/804-310
06196/804-4310
E-Mail senden
Rathaus
Zimmer: 007

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ANSCHRIFT

Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Telefon:
06196 / 804-0
Telefax:
06196 / 804-300
E-Mail:
info@schwalbach.de
Web:
https://www.schwalbach.de

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