Straßenunterhaltung
Die Stadt Schwalbach am Taunus ist verantwortlich für die Unterhaltung der Verkehrswege und der Verkehrsausstattung im Stadtgebiet.
Schäden auf diesen Verkehrsflächen, bzw. an der entsprechenden Verkehrsausstattung, die die Verkehrssicherungspflicht verletzen, sollen so schnell wie möglich behoben werden. |
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
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Mittwoch:
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08:00
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und
15:00
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18:00
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Donnerstag:
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Freitag:
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