Baustellen im öffentlichen Straßenraum
Sämtliche Baustellen im öffentlichen Straßenraum bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Dies bedeutet, dass eine sichere Beschilderung der Arbeitsstelle und ggf. weitere Verkehrsumleitung angeordnet werden müssen.
Für die Absicherung von Baustellen gibt es Vorschriften, welche insbesondere die Art und das Material der verwendeten Sicherungseinrichtungen (z.B. reflektierend) regeln. Für Standardsituationen gibt es bundesweit verbindliche Richtlinien (RSA) für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Für die Absicherung von Baustellen gibt es Vorschriften, welche insbesondere die Art und das Material der verwendeten Sicherungseinrichtungen (z.B. reflektierend) regeln. Für Standardsituationen gibt es bundesweit verbindliche Richtlinien (RSA) für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus