Bekanntmachungen
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen (§ 5 Abs. 4 VO über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise).
| Datum | Überschrift | Verfasser |
|---|---|---|
| 09.02.2024 | Gültigkeit der Jugendparlamentswahl am 28.11.2023 | der Wahlleiter |
| 07.02.2022 | Gültigkeit der Jugendparlamentswahl am 30.11.2021 | der Wahlleiter |