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Achtung vor dem Eichenprozessionsspinner: So schützen Sie sich und andere

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Veröffentlicht am: 17.07.2025
Autor: Pressestelle

In den letzten Jahren ist der Eichenprozessionsspinner immer häufiger in unseren Wäldern und Grünanlagen zu sehen. Der Schmetterling selbst ist eher unscheinbar, doch seine Raupen können bei Menschen und Tiere zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Daher ist es wichtig, bei einem Befall richtig zu reagieren.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling, dessen Raupen in großen Gruppen an Eichen leben. Sie sind an ihren auffälligen, bräunlich-grauen Körpern und den langen, weißen Brennhaaren zu erkennen. Diese Haare können bei Kontakt allergische Reaktionen, Hautausschläge und Atembeschwerden auslösen.

Um einem späteren Befall entgegen zu wirken, werden die Eichen auf Kinderspielplätzen, in den Außenanlagen von Kindergärten und auf öffentlichen Grünflächen in jedem Frühjahr vorbeugend mit einem natürlichen Insektizid behandelt und auch im Nachgang regelmäßig kontrolliert. Dennoch kann ein Befall nicht ausgeschlossen werden, zumal es auch auf privaten Flächen in Stadtgebiet Eichenbestände gibt.

Wenn auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Raupen, Gespinste oder Nester an Eichen bemerkt werden, sollte dies der Stadtverwaltung gemeldet werden. Auf Privatgrundstücken liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Eigentümern. Diese sollten nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen, sondern das Absaugen der Nester aufgrund der gesundheitlichen Risiken unbedingt anerkannten Fachbetrieben überlassen. Eine Meldepflicht besteht beim Eichenprozessionsspinner für Privatpersonen nicht, jedoch wird die Meldung empfohlen.

Als Schutzmaßnahmen empfiehlt Maximilian Schneider, Umweltschutzbeauftragter der Stadt Schwalbach am Taunus: „Halten Sie Abstand zu den Raupen und Nestern und berühren Sie die Tiere oder Gespinste auf keinen Fall. Vermeiden Sie es, die Raupen zu entfernen oder zu zerstören, um eine Freisetzung der giftigen Haare zu verhindern. Falls es dennoch zu einem Kontakt kommt, sollten so schnell wie möglich die Kleider und Schuhe gewechselt und gereinigt und geduscht werden. Die Kleidung sollte bei mind. 60 °C gewaschen werden, damit das in den Brennhaaren enthaltene Nesselgift zerstört wird. Bei Hautausschlag, Atemnot oder anderen allergischen Reaktionen sollte ein Arzt aufgesucht werden.“

Für die Meldung von befallenen Bäumen und bei grundsätzlichen Fragen zum Thema steht Herr Schneider, Telefon: 06196/804-175, montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr gerne zur Verfügung. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sichtungen jederzeit über den Mängelmelder https://maengelmelder.schwalbach.de oder über das Kontaktformular des Umweltschutzbeauftragten auf der städtischen Internetpräsenz www.schwalbach.de gemeldet werden. Die Bearbeitung erfolgt dann unverzüglich zu den regulären Dienstzeiten des Mitarbeiters.

 
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Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
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65824 Schwalbach am Taunus
Telefon:
06196 / 804-0
Telefax:
06196 / 804-300
E-Mail:
info@schwalbach.de
Web:
https://www.schwalbach.de

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