Bundestagswahl am 23. Februar
Am 23. Februar findet die vorgezogene Neuwahl des Bundestages statt. Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch ruft zur Teilnahme an der Wahl auf: „Der Koalitionsbruch in Berlin und der kurze Wahlkampf haben die unterschiedlichen Ansichten und Zielsetzungen der Parteien sichtbar werden lassen. Nun haben es die Bürgerinnen und Bürger in der Hand, ihrer eigenen Meinung Geltung zu verschaffen, indem Sie ihre Stimme der Partei geben, die ihre politische Meinung vertritt. Deshalb: Gehen Sie zur Wahl, und bestimmen Sie die politische Ausrichtung Deutschlands für die kommenden vier Jahre mit!“
Rund 9.600 deutsche Wahlberechtigte sind in Schwalbach aufgerufen, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits Ende Januar verschickt. Wer keine bekommen hat, sollte sich umgehend im Bürgerbüro (Tel.: 804-310) rückversichern, ob die Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist. Dann kann die Wahlberechtigung geprüft und eine Ersatz-Wahlbenachrichtigung ausgestellt werden.
Seit dem 4. Februar stehen die Stimmzettel zur Verfügung, sodass auch die sofortige Briefwahl im Bürgerbüro möglich ist. Alternativ kann man sich Briefwahlunterlagen natürlich auch wieder nach Hause schicken lassen. Etwa 2.700 Wahlberechtigte haben bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Briefwahl kann noch bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden. Nur im Falle einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr möglich. Hierfür hat das Wahlamt Sonderöffnungszeiten am Samstag von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Rathaus eingerichtet.
Für die Organisation dieser großen Wahl ist es jedoch von Vorteil, wenn die große Mehrzahl der Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag vor Ort in ihrem Wahllokal wählt. Die bewährten acht Wahllokale in der Geschwister-Scholl-Schule, der Friedrich-Ebert-Schule und im Bürgerhaus werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Diese sind barrierefrei erreichbar und werden gut ausgeschildert sein. Die konkrete Raumangabe steht auf den Wahlbenachrichtigungen.
Das Herzstück demokratischer Wahlen ist die Öffentlichkeit des Wahlvorgangs und der Stimmenauszählung. Daher wird dies auch von Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich in einem öffentlichen Wahllokal und nicht etwa „hinter verschlossenen Türen“ in einer Behörde durchgeführt. Rund 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellen in Schwalbach wieder die zuverlässige Durchführung der Wahl und die korrekte Auszählung des Ergebnisses sicher. „Wir danken ganz besonders allen ehrenamtlichen Helfern, die mitten in der Faschingszeit am Wahlsonntag ihre Freizeit opfern, um sie in den Dienst der Demokratie zu stellen“, so Thomas Milkowitsch. „Sie sind der Garant für eine freie, gleiche, geheime und gerechte Wahl!“
Auf der städtischen Internetseite www.schwalbach.de findet man unter „Aktuelles“ etliche Informationen zur Bundestagswahl. Zum Beispiel kann man dort den Musterstimmzettel für den Wahlkreis 180 – Main-Taunus einsehen. Bei der Erststimme bewerben sich 9 Kandidatinnen und Kandidaten für diesen Wahlkreis um ein Direktmandat für den Bundestag. Bei der Zweitstimme, die über die künftige prozentuale Zusammensetzung des Bundesparlamentes entscheidet, stehen in Hessen 14 Parteien zur Auswahl.
Die Wahlergebnisse werden am Wahlabend ab ca. 19:30 Uhr auf den Internetseiten der Stadt Schwalbach www.schwalbach.de und des Landes Hessen wahlen.hessen-bw25.23degrees.eu nach und nach abrufbar sein. Es wird ein spannender Wahlabend erwartet.
Eine Besonderheit besteht diesmal im Wahlbezirk 1 in der Geschwister-Scholl-Schule. Als einer von 184 „repräsentativen Wahlbezirken“ in ganz Hessen wurde dieser Wahlbezirk nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, um die Wahlbeteiligung und das Wählerverhalten je nach Altersgruppe und Geschlechterzugehörigkeit zu analysieren. Um das individuelle Wahlgeheimnis zu gewährleisten werden die ca. 1.200 Wahlberichtigten dieses Wahlbezirks in lediglich sechs Geburtsjahrgangs- und zwei Geschlechtergruppen unterteilt. Sie erhalten daher in diesem Wahlbezirk je nach Gruppenzugehörigkeit einen Stimmzettel mit einem aufgedruckten passenden Kennbuchstaben, wodurch hinterher die völlig anonyme Auswertung ermöglicht wird. Bei der Stimmenauszählung am Wahlabend, spielt dieser Kennbuchstabe keine Rolle. Die genauere Wahlanalyse wird erst ca. 3 Wochen später im Hessischen Statistischen Landesamt erfolgen, ohne dass die Daten der Wählerinnen und Wähler dort bekannt sind. Die Ergebnisse aus diesen Stichprobenbezirken dürfen auch nur zusammengefasst und nicht einzeln je Wahlbezirk veröffentlicht werden.