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Magistrat und Energiekommission empfehlen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Süwag hinsichtlich der zukünftigen Versorgung Fernwärme

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Veröffentlicht am: 17.09.2025
Autor: Pressestelle

In einer Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt der Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co.KG für das Fernheizwerk Schwalbach am Taunus und damit einhergehend einen Erbbaurechtsänderungsvertrag über das im Besitz der Stadt befindliche Heizwerkgrundstück. Damit soll die Versorgung mit Fernwärme über den 31.12.2027 hinaus fortgesetzt und in die Zukunft geführt werden.

Mit der ausgehandelten Vereinbarung erreicht die Stadt ihre drei Hauptziele, nämlich

  • eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und effiziente Wärmeversorgung für die kommenden Jahre,
  • die Modernisierung des Heizwerks und die gesetzlich geforderte 100 %ige Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung bis 2045,
  • die Schaffung einer Basis für die Erschließung weiterer Fernwärmeversorgungsgebiete.

Des Weiteren würden sich durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung die Grundpreise weder aufgrund von Maßnahmen zur Dekarbonisierung noch zum Netzausbau erhöhen. Die Grundkosten würden sich für Gebäude mit Übergabestation auf Basis der Tarife von 2024 sogar reduzieren. Die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise würden sich reduzieren durch den schrittweisen Übergang von Gas zu Strom für die Fernwärmeerzeugung aufgrund der prognostizierten Preisentwicklung für Gas und für Strom.

Bürgermeister Alexander Immisch: „Mit dieser Vereinbarung schaffen wir eine sichere, klimafreundliche und ausbaufähige Wärmeversorgung für unsere Stadt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren nicht nur von stabileren Preisen, sondern auch von einer modernen, zukunftsfähigen Infrastruktur, die unseren Beitrag zum Klimaschutz deutlich macht.“ So kann für die Wärmeversorgung von zwei Dritteln unserer Stadt schon 2030 eine Dekarbonisierung von 55% erreicht werden.“ Zur Erreichung dieses Zieles, plant Süwag, zwei Rechenzentren am Kronberger Hang an das Schwalbacher Fernwärmenetz anzuschließen, um die entstehende Abwärme mit Hilfe von Großwärmepumpen für die Fernwärmeerzeugung zu nutzen und damit Gas als Energieträger für die derzeitige Wärmeerzeugung schrittweise durch Ökostrom zu ersetzen. Süwag hat für diesen Transformationsplan eine 40%ige Bundesförderung beantragt und ist zuversichtlich, dass die Förderzusage spätestens im Herbst 2025 eintrifft.

Ursprünglich war geplant, den Betrieb der Fernwärmeversorgung für die Zeit ab dem 1. Januar 2028 auszuschreiben. Der Prozess der europaweiten Ausschreibung, der an sich bereits nicht unerhebliche Kosten mit sich bringt, benötigt einen langen Vorlauf und muss spätestens im Dezember 2025 gestartet werden. Jedoch birgt dieser Plan unkalkulierbare Risiken: So gibt es bei der Stadt und beim Energieversorger derzeit unterschiedliche, durch anwaltliche Gutachten belegte Auffassungen darüber, ob das Fernwärmeleitungsnetz am Ende der Pachtlaufzeit der Stadt oder der Süwag gehört. Eine juristische Klärung des Sachverhaltes würde eine geraume Zeit in Anspruch nehmen, sodass diese Frage bis zum Start des Ausschreibungsprozesses juristisch nicht entschieden wäre. Es ist fraglich, ob sich auf eine Ausschreibung der Fernwärmeversorgung ohne ein Leitungsnetz Fernwärmeversorger außer Süwag bewerben würden. Auch ist fraglich, ob die 40%ige Bundesförderung nach Ende der Ausschreibung in 2 Jahren noch gewährt werden kann. Ohne die 40%ige Bundesförderung, würden die Grundpreise für die Fernwärmekunden signifikant steigen aufgrund der gesetzlich geforderten 100%igen Dekarbonisierung bis 2045.

In Schwalbach am Taunus wurde eine Energiekommission vom Magistrat mit dem Themenkomplex Fernheizwerk beauftragt. Sie ist ein 13 Mitglieder umfassendes Beratungsgremium des Magistrates, dem Vertreter aller Fraktionen, Mitglieder des Magistrates sowie sachkundige Bürger angehören. Die Kommission hat sich mit Unterstützung des von der Stadt Schwalbach beauftragten Rechtsanwaltes Dr. Müller von der Wirtschaftskanzlei GÖRG unter anderem mit dem Thema des zu bevorzugenden zukünftigen Fernwärmebetriebsmodells befasst. Ferner hat sie auch mit Unterstützung von Herrn Dr. Stuible vom Ingenieur- und Beratungsunternehmen Fichtner die Grundzüge einer gewünschten zukünftigen Arbeitspreisformel entwickelt und damit die Basis für die dann mit der Süwag verhandelten Arbeitspreisformel gelegt.

Aus der Energiekommission heraus wurde ein Verhandlungsteam für die Gespräche mit der Süwag gebildet, welches zusammen mit Bürgermeister Immisch und Herrn Dr. Müller die Verhandlungen mit der Süwag führt. Es handelt sich um Herrn Arnold Bernhardt, Herrn Dr. Rainer Rossberg und Herrn Norbert Wielens. Herr Bernhardt und Herr Dr. Rossberg sind ebenfalls in der IG Fernwärme Schwalbach tätig. In die Gespräche zu den Arbeitspreisen waren neben Herrn Wielens auch Herr Jörn Broda, Herr Michael Müller und Herr Dr. Stuible vom Beratungsunternehmen Fichtner eingebunden.

Der Magistrat hat das Verhandlungsteam Anfang Juni damit beauftragt, unmittelbar in Verhandlungen mit Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG über eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags für das Heizwerkgrundstück im Rahmen einer vertraglichen Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP; Konzessionsmodell) einzutreten. Zwischen Anfang Juni und Ende August 2025 wurden die von der Energiekommission zuvor definierten Ziele, Leitplanken und weitere Themen zu Vertragsinhalten und zum Arbeitspreis abgearbeitet und in den Vertragswerken entsprechend beschrieben und geregelt.

Für fast alle dieser Themen und Ziele der Stadt wurden bei den Verhandlungen gute Lösungen gefunden. So sieht die Vereinbarung beispielsweise die Einführung eines Grundpreises für ein Gebäude mit Übergabestation in Abhängigkeit vom Gebäude-Anschlusswert vor sowie zeitnahe Abrechnungen für das Abrechnungsjahr bis Ende des zweiten Quartals des Folgejahres. Die Vertragsentwürfe bilden eine zukunftsträchtige Basis für die partnerschaftliche Zusammenarbeit im laufenden Fernwärmebetrieb, für die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und den Ausbau des Fernwärmenetzes ohne Weiterreichung der zugehörigen Kosten an die Fernwärmebestandskunden und für die Sicherung von stabileren, marktgerechten Fernwärmepreisen in Schwalbach.

Bürgermeister Alexander Immisch: „Die jetzt vorliegenden Vereinbarungen, die von den Verhandlungsteams unter stetiger Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger erzielt wurden, bieten uns die einmalige Gelegenheit, die Dekarbonisierung frühzeitig voranzutreiben. Hinsichtlich der Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung in einem Bestandsgebiet wird Schwalbach damit zum Vorreiter und beispielgebend für Deutschland.“

Wenn die STVV der Empfehlung des Magistrats folgt, tritt die Kooperationsvereinbarung ab dem 1. Januar 2028 an die Stelle des bisherigen Betriebsvertrags. Sie hat eine Laufzeit von 20 Jahren und sieht eine Kündigungsmöglichkeit nach frühestens 10 Jahren vor. Das Erbbaurecht für das im Eigentum der Stadt Schwalbach am Taunus stehende Grundstück soll entsprechend verlängert werden. Wenn die STVV der Empfehlung des Magistrats nicht folgt, wird die Verwaltung den Betrieb der Fernwärmeversorgung für die Zeit ab dem 1. Januar 2028 wie ursprünglich geplant ausschreiben.

 
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