Obere Rolltreppen am S-Bahnhof Schwalbach Limes außer Betrieb
Die oberen Rolltreppen am S-Bahnhof Schwalbach-Limes, von der Marktplatzebene auf die Ebene des Bahnhofsvorplatzes, wurden nach einem Ausfall vorläufig außer Betrieb genommen. Mobilitätseingeschränkte Personen werden darum gebeten, ersatzweise den Aufzug oder die Fußgängerrampe zwischen S-Bahnhof und Rathaus zu nehmen.
25 Jahre nach der aufwendigen Sanierung des S-Bahnhofs sind die beiden Rolltreppen nicht mehr funktionstüchtig. Zunehmende Ausfälle führten in den letzten zwei Jahren bereits mehrfach zu Reparaturen. Seit geraumer Zeit funktioniert die automatische Abschaltung nicht mehr, sodass die beiden Rolltreppen rund um die Uhr in Betrieb sind. Selbst eine Nachtabschaltung ist nicht möglich, da die Anlage beim Anschalten nicht wieder aktiviert werden kann und durch einen Fachmann freigegeben werden muss. Grund dafür ist ein größerer technischer Fehler, der trotz mehrfacher Reparaturen nicht zu beheben ist. „In Anbetracht des hohen Energiebedarfs und mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, ist ein Weiterbetrieb der Anlage wirtschaftlich nicht zu verantworten“, begründet Bürgermeister Alexander Immisch die Außerbetriebnahme der Anlage.
Die betreuende Fachfirma Kone hatte zuletzt verschiedene Teile erneuert, konnte jedoch mit Ihrem Spezialistenteam die Ursache für die Ausfälle nicht beheben. Nach Aussage der Firma bliebe in dieser Situation lediglich eine umfassende Modernisierung, wobei diese langfristig vermutlich teurer wäre als eine komplett neue Anlage. Ein erstes Angebot für eine Neuanlage wurde bereits angefragt, um das weitere Vorgehen mit den politischen Gremien abstimmen zu können.
Da sowohl für eine Erneuerung, als auch für eine grundlegende Modernisierung ein längerer Beschaffungszeitraum eingeplant werden muss, werden die Rolltreppen voraussichtlich längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Insbesondere bei allen mobilitätseingeschränkten Personen und denjenigen, die mit Gepäck, Fahrrad oder Kinderwagen unterwegs sind, entschuldigt sich die Stadtverwaltung für die entstehenden Unannehmlichkeiten durch die Nutzung der Rampe oder des unlängst modernisierten Aufzugs.