Ordnungsamt und Feuerwehr kontrollieren Restfahrbahnbreite im Rahmen von Kontrollfahrten
Das Ordnungsamt hat gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr kürzlich mit einem Löschfahrzeug eine Kontrollfahrt im Stadtgebiet Schwalbach am Taunus vorgenommen. Ziel der Maßnahme war es, mögliche Engstellen zu erkennen, diese nach den Maßgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beseitigen und zugleich die Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung freier Rettungswege zu sensibilisieren. Denn im Ernstfall muss die Feuerwehr ohne Verzögerung an der Einsatzstelle eintreffen können.
„Im Ernstfall zählt für unsere Feuerwehr jede Sekunde. Damit diese ungehindert die Einsatzstelle erreichen kann, sind gemeinsame Kontrollfahrten von Ordnungsamt und Feuerwehr unerlässlich“, betont Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch, Feuerwehr- und Ordnungsdezernent.“
Im Zuge der Befahrung wurden viele Straßen in Alt-Schwalbach sowie im Wohngebiet „Limes“ überprüft. „Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist eine ausreichende Restfahrbahnbreite freizuhalten, damit unsere Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. In der Praxis bedeutet dies eine Mindestbreite von gut drei Metern“, erläutert Maximilian Aporta-Braun, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.
Gerade aufgrund der teilweisen sehr engen Wohnbebauung, insbesondere in Alt-Schwalbach, ist die nötige Restfahrbahnbreite häufig nicht immer gegeben. Das Ordnungsamt weist daher ausdrücklich darauf hin, beim Abstellen von Fahrzeugen immer darauf zu achten, ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
„Sehr erfreulich ist es, dass bei der gemeinsamen Befahrung kein einziger Verkehrsverstoß festgestellt wurde. Damit unsere Feuerwehr auch künftig ungehindert ihrer wichtigen Arbeit nachgehen kann, werden diese Kontrollmaßnahmen in regelmäßigen Abständen fortgesetzt“, so Milkowitsch.