Gewerbeabmeldung
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle aufgibt, bzw. in einen Meldebezirk außerhalb des Schwalbacher Stadtgebietes verlagert, muss dies dem Gewerbeamt mitteilen. Bei Personengesellschaften, z.B. einer GbR oder OHG, muss jeder Gesellschafter einen eigenen Vordruck ausfüllen.
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbeabmeldung
- Personalausweis/Pass (bei Schriftform in Kopie)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
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