Bekanntmachungen
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen (§ 5 Abs. 4 VO über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise).
| Datum | Überschrift | Verfasser |
|---|---|---|
| 01.03.2024 | Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten | der Wahlleiter |
| 24.02.2024 | Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten | der Wahlleiter |
| 09.05.2023 | Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten | der Wahlleiter |
| 17.02.2023 | Korrektur der Zeiten zur Einsichtnahme zur Öffentlichen Bekanntmachung Nr. 9/2023 | der Bürgermeister |