Bekanntmachungen
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen (§ 5 Abs. 4 VO über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise).
| Datum | Überschrift | Verfasser |
|---|---|---|
| 02.12.2023 | Mahnung Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuervorauszahlung IV. Quartal 2023 | Finanzverwaltung |
| 01.09.2023 | Mahnung Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuervorauszahlung III. Quartal 2023 | Finanzverwaltung |
| 02.06.2023 | Mahnung Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuervorauszahlung II. Quartal 2023 | Finanzverwaltung |
| 03.03.2023 | Mahnung Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2023 | Finanzverwaltung |