Ortsgerichtsschöffin oder –schöffe gesucht
Das Ortsgericht Schwalbach am Taunus sucht einen weiteren, ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsschöffen. Als Mitglied des Schwalbacher Ortsgerichts soll er dieses bei der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und bei der Sicherung von Nachlässen unterstützen. Dafür wird eine kleine finanzielle Entschädigung gemäß der Gebührenordnung gewährt.
Nach der gesetzlichen Regelung für Ortsgerichte dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Wer nicht in Schwalbach am Taunus wohnt, die „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt“ oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist, kann das Ehrenamt des Ortsgerichtsschöffen nicht ausüben. Wer Interesse an der Tätigkeit hat, meldet sich bitte bis zum 30. Oktober 2025 im Ordnungsamt per Mail an maximilian.aporta-braun@schwalbach.de oder telefonisch unter 06196/804-169.
Nur im Bundesland Hessen gibt es in jeder Kommune ein Ortsgericht. Es ist eine Hilfsbehörde der Justiz; zuständig für Schwalbach am Taunus ist das Amtsgericht Königstein. Das Ortsgericht erledigt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.