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Haushaltsplan-Entwurf 2022: Umsteuerung notwendig

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Veröffentlicht am: 01.10.2021
Autor: Pressestelle

Am Donnerstag, 30. September, bringt Bürgermeister und Kämmerer Alexander Immisch den Entwurf des Haushaltsplans 2022 in die Stadtverordnetenversammlung ein. „Mit den Zahlen des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsplans 2022 wird die Notwendigkeit zur Umsteuerung in der Schwalbacher Haushaltspolitik unausweichlich. Zu diesem Schluss ist der Magistrat der Stadt in seiner Haushaltsklausur am 3. und 4. September nach ausführlichen Beratungen gekommen. Nach einer grundsätzlichen Diskussion der Haushaltslage hat er deshalb eine Erklärung verabschiedet, die dem Entwurf des Haushaltsplans 2022 als Präambel vorangestellt wird. Ich danke dem Magistrat der Stadt für seine Klarheit und für das gemeinsame Handeln im Interesse unserer Stadt.“

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Und das sind die Zahlen des Haushaltsplan-Entwurfs, die der Bürgermeister und Kämmerer den Schwalbacher Stadtverordneten vortragen wird: Im Ergebnishaushalt weist dieser im ordentlichen Ergebnis Erträge in Höhe von 53,1 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 62,9 Millionen Euro auf. Der Saldo beträgt 9,8 Millionen Euro. Hinzu kommen im außerordentlichen Ergebnis Aufwendungen in Höhe von 350.000 Euro, so dass im Ergebnishaushalt letztlich ein Fehlbedarf von 10,2 Millionen Euro entsteht. Im Finanzhaushalt entsteht ein Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 16,1 Millionen Euro, der sich aus der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt.

Ursachen der Notwendigkeit zur Umsteuerung

Auch in den vergangenen Jahren waren die geplanten, strukturellen Defizite Thema einer jeder Haushaltsdebatte. Allen Beteiligten war wohl bewusst: Eine Umsteuerung ist über kurz oder lang unvermeidbar. Doch (mit einer Ausnahme) gelang es im Verlauf eines jeden Haushaltsjahres, das eingeplante Defizit mit unerwarteten Gewerbesteuernachzahlungen auszugleichen. So wurden Debatte und Beschlüsse einer haushaltspolitischen Wende immer wieder vertagt. Die Stadt Schwalbach am Taunus befindet sich jedoch aktuell und künftig in einer ganz anderen, sehr viel weniger komfortablen Lage als bisher.

In der Präambel werden sechs Ursachen dafür aufgelistet: Danach sind Sonderzahlungen der Gewerbesteuer künftig nicht wahrscheinlich. Die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt werden ab Mitte 2024 erheblich einbrechen, da ein großes Gewerbeunternehmen dann seinen Standort verlagert. Die bei der Greensill Bank AG angelegten Festgelder in Höhe von 19 Millionen Euro wurden im Haushaltsjahr 2021 in voller Höhe abgeschrieben. Aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 zur Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen muss ab 1. Januar 2019 mit Rückerstattungen auf eingenommene Zinsen in Höhe von bis zu 2,8 Millionen Euro aus Gewerbesteuernachzahlungen gerechnet werden.

Weiter haben sich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit demselben Datum die Verteilerschlüssel für Einkommen-, Umsatzsteuer und den Familienausgleich geändert. Das verringert die Zuweisungen an die Stadt um jährlich 340.000 Euro. Schließlich reduzieren Ausgaben für Ermächtigungen aus der Investitionstätigkeit 2020 sowie aus dem Investitionsplan 2021 in Höhe von bis zu 23 Millionen Euro den Bestand an Finanzmitteln weiter.

Haushaltskonsolidierung: Steuererhöhung und Ausgabenkürzung

Als eine erste Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hat der Magistrat im Entwurf des Haushaltsplans die Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer auf den jeweiligen Nivellierungssatz im Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen beschlossen. Danach wird die Grundsteuer B von 250 auf 365 angehoben und die Gewerbesteuer von 350 auf 357. Grund ist, dass die Zuschüsse und Zuweisungen des Landes sich an den Nivellierungssätzen orientieren. Bleiben diese beiden Steuern vor Ort unterhalb der Sätze, so muss die Stadt diese Differenz (wie bisher üblich) finanziell kompensieren.

Eine „Vielzahl von schmerzhaften Änderungen in allen Haushaltsbereichen“ sei darüber hinaus nötig, um den städtischen Haushalt auf Dauer auszugleichen. Beispielsweise könnten die Elterngebühren (soweit diese anfallen) in allen Schwalbacher Kinderbetreuungseinrichtungen auf einen Gesamtkostendeckungsgrad von rund 20 Prozent angehoben werden. Die Elterngebühren würden dabei fünf Prozent betragen. Weiter werden für die Kulturkreis GmbH, das Naturbad und das Bürgerhaus Vorschläge für Einsparungen und zur Generierungen von Erträgen gemacht.

Doch all diese Maßnahmen verringerten die Deckungslücke um lediglich 0,74 Millionen Euro, so dass über drei weitere Maßnahmen nachgedacht werden müsse: Erstens über eine Bereinigung und Fokussierung der Investitionen auf das „absolut Notwendige“, zweitens über ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität des Gewerbegebiets Am Kronberger Hang, um dort weiteres Gewerbe anzusiedeln. Schließlich bleibe - drittens - die Prüfung und gegebenenfalls die Umsetzung der vom Hessischen Rechnungshof in der Beratung des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung am 12. August 2019 unterbreiteten Vorschläge, einschließlich der Reduzierung städtischer Leistungen.

Vorhaben und Investitionen 2022

Im kommenden Frühjahr soll der untere Marktplatz fertiggestellt werden. Der Neubau der Tribünenanlage des Stadions ist ebenfalls für 2022 geplant. Hinsichtlich des Neubaus des Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof ist das Bau- und Planungsamt mit dem Amt für Denkmalschutz des Main-Taunus-Kreises in Kontakt. Die Sanierung des Wohnhauses Am Erlenborn 2 ist in Vorbereitung. Die Querung der L3327 von Schwalbach ins Kronthal soll für Fußgänger und Radfahrer sicherer werden. Gleich eine ganze Reihe von Bebauungsplänen sollen im kommenden Jahr vorangebracht werden, darunter die Bebauungspläne für das Feuerwehrhaus und die Bebauung des Parkhauses in der Sauererlenstraße. Schließlich steht der Neubau der Kindertagesstätte des DRK mit 1,75 Millionen Euro im Entwurf des Haushaltsplans. Der Neubau der Kindertagesstätte St. Pankratius soll 2022 ebenfalls angegangen werden.

 
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