Appell zur Straßenreinigung – insbesondere zur Reinigung der Rinnsteine
Die Sauberkeit der Straßen ist ein wichtiger Bestandteil eines angenehmen Stadtbildes und ein Beitrag für die Sicherheit. Dabei wird oft übersehen, dass auch die Rinnsteine – die sogenannten Straßenentwässerungsrinnen – zur Reinigungspflicht gehören. Leider ist vielen Grundstücksbesitzern nicht immer bewusst, dass sie auch hierfür Verantwortung tragen.
Stark verschmutzte Rinnsteine können zu vermeidbarem Schmutzeintrag in die Straßeneinläufe, also die Gullys, führen. Dies hat gravierende Folgen: Bei Gewitterregen kann das Wasser nicht mehr richtig abfließen, was zu Überflutungen auf Straßen, in Gärten und Kellern führen kann. Besonders problematisch sind Rinnsteine, die mit Unkraut bewachsen sind, da sich darin Blätter, Äste und andere Ablagerungen verfangen und Dämme bilden, die den Wasserabfluss zusätzlich behindern.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schwalbach sind alle Eigentümer und Besitzer anliegender Grundstücke verpflichtet, die Gehwege, Straßenrinnen, Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte, Radwege, Standspuren und Parkplätze regelmäßig – mindestens wöchentlich – zu reinigen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Unkraut in den Rinnsteinen.
Das Ordnungsamt bittet alle Grundstücksbesitzer dringend, ihrer Kehrpflicht nachzukommen und aktiv zur Sauberkeit und Sicherheit der Stadt beizutragen. Nur wenn alle ihren Verpflichtungen nachkommen, bleiben die Straßen in einem gepflegten und sicheren Zustand. Denn nur gemeinsam kann dafür Vorsorge getragen werden, dass es bei starken Regenfällen nicht zu Überflutungen kommt.