Seniorenwohnanlage und Service-Wohnen für Senioren
Seniorenwohnanlage
Marktplatz 46
Die Seniorenwohnanlage bietet in Schwalbachs Stadtmitte 75 Wohnungen für ältere Menschen. Die Wohnungen sind für Ein- oder Zweipersonenhaushalte konzipiert und zwischen 42 und 59 Quadratmetern groß.
Die Eingangstür der Anlage öffnet und schließt sich automatisch; ein Aufzug ist vorhanden. Die Wohnungen sind insbesondere für Mieter gedacht, die - bei Bedarf mit Unterstützung - ihren Haushalt eigenständig versorgen. Für körperlich schwer behinderte Menschen, zum Beispiel Rollstuhlfahrer, sind sie nicht geeignet.
Pflegedienstleistungen oder Dienste im Haushalt bieten zum Beispiel die Ökumenische Zentralstation und andere Sozialstationen an. Den ärztlichen Notruf und weitere Betreuungsleistungen organisieren die Mieter selbst und auf eigene Kosten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Service-Wohnen für Seniorinnen und Senioren
Europaring 17
24 öffentlich geförderte, barrierefreie Zweizimmer-Wohnungen stehen zur Verfügung, vier der Wohnungen sind darüber hinaus rollstuhlgerecht. 16 Wohnungen sind für zwei Personen geeignet (mit Flächen von rund 55, 58 und 70 Quadratmetern), acht Wohnungen (mit jeweils rund 45 Quadratmetern) sind für Einpersonenhaushalte angelegt.
Barrierefrei bedeutet, dass jede Wohnung, ja sogar jeder Balkon, von der Haustür aus ohne Stufen oder Schwellen zu erreichen ist. Es gibt einen Aufzug (groß genug für Rollstühle), die Türen sind grundsätzlich einen Meter breit und die Wohnungen so geschnitten, dass größere Bewegungsflächen entstehen. Auch barrierefreies Duschen (ohne Duschwanne) ist möglich, und Lichtschalter und Steckdosen sind auf der niedrigen Höhe von 85 Zentimeter angebracht - um nur weniges zu nennen. Das Büro des Service-Wohnens befindet sich ebenfalls im Haus.
Service-Wohnen will älteren Menschen ein selbständiges Leben erhalten, auch wenn diese zunehmend auf Hilfe angewiesen sind. Eine Regelleistung besteht zum Beispiel in einer Ansprechpartnerin im Büro des Service-Wohnens, die mit ihrem Wissen (beispielsweise um weitere Hilfsmöglichkeiten) den Bewohnern zu festen Zeiten zur Verfügung steht. Auch ein Pflegenotruf ist Teil des Service-Wohnens. Bei Pflegebedürftigkeit werden Bewohner vorrangig in einem EVIM-Pflegeheim aufgenommen, ein Rechtsanspruch zur Aufnahme besteht jedoch nicht. Was nun die Wahlleistungen des Service-Wohnens angeht, so können Bewohner - wenn es ohne Hilfe nicht mehr geht - ambulante Pflegedienste, Essens- und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Fahrdienste nach freier Wahl zusätzlich erwerben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier!