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Neue Regelung für die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten

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Veröffentlicht am: 16.12.2025
Autor: Pressestelle
Die Abfallberatung informiert:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 treten neue gesetzliche Vorgaben zur Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, wertvolle Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium oder Gold zu sichern und Schadstoffe sicher zu verwahren. Die Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem städtischen Bauhof wird aufgrund der Verschärfungen der Sammelvorgaben ab Jahresbeginn 2026 nicht mehr möglich sein.

Für die Rückgabe von Altgeräten gibt es auch zukünftig mehrere Wege und alle sind kostenlos.

Beim Kauf größerer Geräte wie Kühlschrank oder Fernseher können Altgeräte gleicher Art im Elektrohandel abgegeben werden, allerdings ausschließlich in größeren Filialen. Kleingeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge können ebenfalls im Elektrohandel abgegeben werden. Darüber hinaus bieten auch große Supermärkte, Discounter und Drogerien Abgabemöglichkeiten, sofern die jeweilige Filiale eine Mindestverkaufsfläche von 800 Quadratmetern hat und regelmäßig oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbietet. Dies gilt es im Zweifelsfall in der Filiale zu erfragen.

In Schwalbach erfolgt die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten sowohl im Hol- als auch im Bringsystem. Großgeräte mit einer äußeren Abmessung von mehr als 50 Zentimetern werden abgeholt. Dazu zählen beispielsweise Fernseher, Monitore, Weiße Ware, große Mikrowellen oder Elektro-Rasenmäher. Die Abfuhr von Elektro-Großgeräten ist in Schwalbach am Taunus kostenlos, muss aber bei der Firma Knettenbrech + Gurdulic angemeldet werden. Die Anmeldung ist telefonisch montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter 0611 - 696 270 möglich oder per E-Mail an sperrmuell@knettenbrech-gurdulic.de.

Kleingeräte bis 50 Zentimeter Kantenlänge, wie Toaster, Fön, Bügeleisen, Telefone sowie andere Kleingeräte, werden am mobilen Wertstoffhof angenommen. Dieser steht an jeweils einem Samstag im Monat auf dem Parkplatz an der Wilhelm- Leuschner-Straße von 9.00 – 13.00 Uhr bereit. Die Termine werden im Abfallkalender sowie auf der Seite des digitalen Abfallkalenders auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Eine weitere Möglichkeit der Abgabe von Elektrogeräten ist die Sammelstelle am zentralen Wertstoffhof im Deponiepark Flörsheim-Wicker.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte so zu sammeln sind, dass Beschädigungen, die Freisetzung von Schadstoffen sowie Brandrisiken vermieden werden. Zudem darf die Art der Sammlung die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht beeinträchtigen. Die bisherige Sammlung von Elektro-Kleingeräten auf dem Bauhof erfüllt diese Anforderungen nicht. Aus diesem Grund ist die Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Bauhof ab dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zu den Regelungen für die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten gibt es im Abfallkalender der Stadt Schwalbach am Taunus, der für das Jahr 2026 bis zum 31. Dezember 2025 an alle Schwalbacher Haushalte verteilt wird. Auf der städtischen Homepage www.schwalbach.de steht er bereits jetzt zur Einsicht bereit. Für Rückfragen steht das Team der Abfallberatung, Frau Marschall unter 06196/804-134 und Frau Bornemann unter 06196/804-140, gerne zur Verfügung.

 
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Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Telefon:
06196 / 804-0
Telefax:
06196 / 804-300
E-Mail:
info@schwalbach.de
Web:
https://www.schwalbach.de

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