Bürgermeister-Stichwahl findet am 29. März statt
Bei der Bürgermeisterwahl am 15. März wurde die notwendige absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen von keiner Bewerberin und keinem Bewerber erreicht. Daher kommt es nun am Sonntag, 29. März zu einer Stichwahl mit den Kandidaten Lutz Ullrich (SPD) und Thomas Milkowitsch (CDU), die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten. Nach der Stichwahl wird endgültig feststehen, welcher Kandidat ab Juni den Chefsessel im Rathaus einnehmen wird. Die Wahl wird wie gewohnt von 8:00 bis 18:00 Uhr in den bekannten Wahllokalen stattfinden. Die Wahlbenachrichtigungen für den ersten Wahlgang sind auch für die Stichwahl gültig, da keine neuen Wählerverzeichnisse erstellt werden. Wer mit seiner Wahlbenachrichtigung nur für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hatte, hat postwendend eine Ersatzwahlbenachrichtigung für die eventuelle Stichwahl zugesandt bekommen.
Briefwahlunterlagen sind erhältlich
Die neuen Stimmzettel sind bereits gedruckt, sodass für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Dies geht am schnellsten direkt im Bürgerbüro oder online unter schwalbach.de/aktuelles. Fast 2.500 Wahlberechtigte hatten auch für die eventuelle Stichwahl bereits die Briefwahlunterlagen mitbeantragt und somit vorbestellt. Diese werden nun automatisch am Freitag, 20.03.2026 per Post verschickt. Zusätzliche Anträge können noch bis Freitag, 27. März, 13:00 Uhr gestellt werden.
Nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstagvormittag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr und am Sonntag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Rathaus abgeholt werden.
Briefwahlunterlagen häufig falsch verpackt
Leider konnten bei den Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag wieder etliche Wahlbriefe nicht zur Stimmenauszählung zugelassen werden, da die Unterlagen nicht sorgfältig ausfüllt und verpackt wurden. Vielfach wurde der Wahlschein dem Wahlbrief nicht beigefügt oder die Unterschrift zur „Versicherung an Eides statt“ nicht geleistet. „Ohne die Unterschrift der Wahlberechtigten ist der Wahlschein nicht gültig“, betont der Wahlleiter. „Außerdem muss der Wahlschein außerhalb des Stimmzettelumschlags dem roten Wahlbrief beigefügt werden.“ Der Wahlschein ist das Anschreiben an den Wahlberechtigten auf dem dessen Name und Adresse aufgedruckt ist. Die beigefügte Anleitung sollte daher sorgfältig beachtet werden, damit der eigene Stimmzettel auch mitgezählt werden kann.