Fernwärme in Schwalbach: Anschluss bleibt Pflicht – Nutzung künftig flexibel
Angesichts der aktuellen Berichterstattung über geplante Modernisierungen in der Avrilléstraße stellt die Stadt Schwalbach am Taunus klar: Der Anschluss an das Fernwärmenetz bleibt im Anschlussgebiet weiterhin verpflichtend.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach am Taunus hat im Dezember 2025 beschlossen, die Fernwärmeversorgung der Stadt durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung auch zukünftig mit der Süwag fortzuführen und damit langfristig zu sichern. Dabei gilt im Fernwärmegebiet auch weiterhin der Anschlusszwang für alle Liegenschaften. Gleichzeitig ist der Nutzungszwang zukünftig aufgehoben. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten damit künftig mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizlösung.
Das bedeutet konkret, dass alle Gebäude im Fernwärmegebiet weiterhin technisch an das Netz angebunden sein müssen. Damit wird sichergestellt, dass die Infrastruktur wirtschaftlich betrieben und die Versorgung langfristig gesichert werden kann. Allerdings sind Eigentümer zukünftig nicht mehr verpflichtet, Fernwärme auch tatsächlich zu nutzen, wenn sie Wärme durch Einsatz emissionsfreier erneuerbarer Energien einsetzen. Damit wird eine flexible und zukunftsoffene Wärmeversorgung ermöglicht, ohne die Vorteile eines bestehenden Netzes aufzugeben.
Der Anschlusszwang erfüllt dabei mehrere zentrale Funktionen. So bleibt das Fernwärmenetz für alle verfügbar – auch als zuverlässige Reserve - und die gemeinschaftliche Nutzung der Infrastruktur verhindert steigende Grundkosten durch sinkende Teilnehmerzahlen. Zudem wird die Fernwärme in Schwalbach künftig deutlich klimafreundlicher. Durch den Einsatz von Abwärme aus Rechenzentren und Großwärmepumpen können die Emissionen bis 2030 voraussichtlich um rund 55 % reduziert werden.