Wohnsitz-Abmeldung
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
Team Bürgerbüro |
![]() |
![]() |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Wichtig! Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von einer Woche im Voraus bzw. rückwirkend bei der Meldebehörde abzumelden
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die
Abmeldung ist gebührenfrei.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
zuständiges Amt:
Magistrat der Stadt Schwalbach
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
Von
08:00 bis 16:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 13:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 16:00
Freitag:
Von
07:00 bis 13:00