Einbürgerung beantragen
Ansprechpartner:
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
zuständiges Amt:
Magistrat der Stadt Schwalbach
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
Von
08:00 bis 16:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 13:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 16:00
Freitag:
Von
07:00 bis 13:00