Blindengeld
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Kiauka, Robert |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
Bemerkungen
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
Blindengeld wird über den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ausgezahlt. Die Antragstellung über Blindengeld kann über die Stadtverwaltung erfolgen.
Antragsberechtigte sind Blinde oder den Blinden gleichgestellte und wesentlich Sehbehinderte. Das Blindengeld dient zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen (z.B. Haushalts- und Einkaufshilfe, Arztbesuch).
Dem Blindengeldantrag muss eine augenfachärztliche Bescheinigung beigefügt werden. Vordrucke hierzu gibt es auch im Rathaus.
Antragsberechtigte sind Blinde oder den Blinden gleichgestellte und wesentlich Sehbehinderte. Das Blindengeld dient zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen (z.B. Haushalts- und Einkaufshilfe, Arztbesuch).
Dem Blindengeldantrag muss eine augenfachärztliche Bescheinigung beigefügt werden. Vordrucke hierzu gibt es auch im Rathaus.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
zuständiges Amt:
Magistrat der Stadt Schwalbach
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
und 15:00 bis 18:00
und 15:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
Freitag:
Von
07:00 bis 12:00