Aufbruchgenehmigungen
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Breitenbach, Klaus |
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Herr Radovic, Zeljko |
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Sind durch Bauarbeiten öffentliche Verkehrswege betroffen, z.B. bei Straßenaufbrüchen, benötigen Sie hierzu eine Genehmigung des Ordnungsamtes zur Inanspruchnahme öffentlicher Flächen und eine Gestattung des Bau- und Planungsamtes. Letzteres gilt auch, wenn Bordsteinabsenkungen - z.B. im Zufahrtsbereich von Einfahrten und Garagen - durchgeführt werden sollen. Der formlose Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: - Lageplan oder detaillierte Lagebeschreibung - Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit - Ausführungstermin Die Bearbeitung der Genehmigung ist kostenfrei und kann, je nach Umfang des Vorhabens, bis zu 14 Tagen dauern. |
zuständiges Amt:
Magistrat der Stadt Schwalbach
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
und 15:00 bis 18:00
und 15:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
Freitag:
Von
07:00 bis 12:00