Ausländerbeirat
Hessische Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern sind verpflichtet, einen Ausländerbeirat einzurichten. Ziel ist eine weitere Verbesserung der politischen Integration der ausländischen Einwohner. Der Ausländerbeirat wird von den wahlberechtigten ausländischen Einwohnern bei der Ausländerbeiratswahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der kommunale Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Insbesondere hat er die Aufgabe, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach am Taunus in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu beraten.
Der Ausländerbeirat der Stadt Schwalbach am Taunus besteht aus fünf Mitgliedern. Die Bürgermeisterin oder ein/eine von ihr benannte/r Vertreter/Vertreterin ist bei den Sitzungen anwesend.
Frau Dr. Claudia Ludwig
65824 Schwalbach am Taunus
Informationen: Deutschkurse