Bürgerhaus kann genutzt werden - mit Hygienekonzept
Stadtverwaltung und Kulturkreis GmbH informieren:
Bürgerhaus-Räume nutzen nur mit Hygiene-Konzept
Aufgrund des COVID-19-Virus sind in Schwalbach am Taunus bis 31. August alle großen, öffentlichen Veranstaltungen abgesagt. Davon sind das Altstadtfest und die beliebten SommerTreffs ebenso betroffen wie die Flohmärkte. Gleiches gilt für den Seniorenausflug und die Grillnachmittage des Seniorenbeirates. Ab Montag, 25. Mai 2020, können im Bürgerhaus jedoch Veranstaltungen wie Treffen von Vereinen oder Parteimitgliedern wieder stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass ein/e für die Veranstaltung Verantwortliche/r die Einhaltung des Hygienekonzeptes (Stand 15.Mai), das die Bürgerhausverwaltung erarbeitet hat, sicherstellt.
Zentraler Bestandteil des Hygienekonzepts ist die überall geltende Regel, Abstand zu halten. Darüber hinaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmenden vom Verantwortlichen der Veranstaltung erfasst und aufbewahrt werden. Gegenstände von Hand zu Hand weiterzureichen ist ebenso untersagt wie das Anbieten von Speisen und Getränken. Die Teilnehmenden dürfen sich aber bei Bedarf eine Wasserflasche von zuhause mitbringen.
Bürgermeisterin Christiane Augsburger: „Veranstaltungen sind also nicht mehr grundsätzlich verboten. Sie können stattfinden, sofern die allgemein anerkannten Regeln wie Abstandhalten und Hygiene tatsächlich eingehalten werden. Es ist also die Eigenverantwortung des Veranstalters gefragt. Denn vielleicht ist die eine oder andere Veranstaltung, an die wir noch gar nicht gedacht haben, möglich, einfach weil jemand eine gute Idee hat.“ Dabei gelten überall dieselben Vorgaben, unabhängig, ob sich der Veranstaltungsraum im Eigentum der Stadt, einer Privatperson oder eines Vereines befindet. Letztlich ist immer der Veranstalter verantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorgaben.
Für das Bürgerhaus wird bis 25. Mai eine Reihe von Vorbereitungen getroffen: Die meisten Räume werden mit einer Konferenzbestuhlung hergerichtet, das heißt mit Tischen im erforderlichen Abstand. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Raum wird stark begrenzt. Ein Aushang in jedem Raum weist auf die wesentlichen Verhaltensregeln hin. Für große Räume des Bürgerhauses können Ein- und Ausgang getrennt werden.
Interessenten für einen Raum im Bürgerhaus wenden sich bitte per E-Mail an buergerhaus@schwalbach.de ; Auskunft gibt die Bürgerhausverwaltung auch unter Telefon 804-197. Mit dem Mietvertrag oder der Mietbestätigung wird den Nutzern das Hygienekonzept des Bürgerhauses zugesandt. Es muss der Bürgerhausverwaltung vor der Veranstaltung unterschrieben wieder zugehen. Wer sich vorab informieren möchte, findet das Hygienekonzept des Bürgerhauses online hier. Bitte beachten: Das Hygienekonzept des Bürgerhauses gilt nur bei der benannten Bestuhlung. Veranstalter, die etwas anderes haben möchten, müssen ein ergänzendes Konzept vorlegen.
Für einige Veranstaltungen wird schon überlegt, wie diese durchgeführt werden könnten. Der Senioren-Singkreis soll unter bestimmten Bedingungen, die noch erarbeitet werden, ermöglicht werden. Im FrauenTreff könnten Bildungsveranstaltungen – jedoch kein Café-Betrieb – angeboten werden. Sportplätze und Vereinsräume können wieder genutzt werden, sofern die Vereine dafür ein Hygienekonzept erarbeitet haben und dieses umsetzen. Ein Getränke-Ausschank, beispielsweise im Vereinsraum der Fußballer, ist nicht erlaubt.