Hundesteuermarke
Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die Eigentum der Stadt bleibt. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen. Die Steuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung bzw. bis zur Neuausgabe der Marken gültig.
Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt zurückzugeben.
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke. Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
Gebühren:
Für die Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt zur Zeit 3,00 Euro. Ersatzmarken erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Schwalbach am Taunus.
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