Stundung kommunaler Abgaben
Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben, z.B. Gewerbesteuer, erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung Ihrer Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) zu stellen. Somit können Sie gegebenenfalls die Fälligkeit der Forderung hinausschieben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an das Team der Stadtkasse.
Online-Service nutzen:
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
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Mittwoch:
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