Bekanntmachungen
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen (§ 5 Abs. 4 VO über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise).
| Datum | Überschrift | Verfasser |
|---|---|---|
| 06.04.2023 | Haushaltssatzung für die Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung der Stadt Schwalbach am Taunus für das Haushaltsjahr 2023 | Finanzverwaltung |
| 01.04.2022 | Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 | Finanzverwaltung |