Bekanntmachungen
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen (§ 5 Abs. 4 VO über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise).
| Datum | Überschrift | Verfasser |
|---|---|---|
| 20.06.2025 | Rhein-Main-Link: Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten, Ortsbesichtigungen und Dokumentation für die Trassenplanung | Amprion GmbH |