Reisepass-Expresspass
Bitte beachten Sie: Das biometrische Lichtbild darf nicht älter als 6 Monate sein.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag.
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer:
10
Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer:
6
Jahre
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
07:00
bis
13:00
Uhr
Gebühren:
Die Gebühr ist vom Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: 37,50 €
- Antragstellung ab 24 Jahren: 60,00 €
Der Zuschlag für einen Reisepass im Expressverfahren beträgt in Schwalbach am Taunus 32,00 €.