Reisepass
Bitte beachten Sie: Das biometrische Lichtbild darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Personalausweis/Reisepass, bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis.
Hier können Sie den Lieferstatus Ihrer Pass- oder Personalausweisbestellung bei der Stadt Schwalbach am Taunus abfragen: Statusabfrage Pass-/Personalausweis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer:
6
Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer:
10
Jahre
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
07:00
bis
13:00
Uhr
Gebühren:
Die Gebühr ist vom Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: 37,50 €
- Antragstellung ab 24 Jahren: 70,00 €
Der Zuschlag für einen Reisepass im Expressverfahren beträgt in Schwalbach am Taunus 32,00 €.