Spielgeräte und -hallen
Leistungsbeschreibung
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines GeldspielgerätesSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Was sollte ich noch wissen?
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus