Reisegewerbekarte
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
15:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Freitag:
von
07:00
bis
12:00
Uhr
Kontakte: