Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen in Schwalbach am Taunus zur Zeit:
- Grundsteuer A: entfällt
- Grundsteuer B: 400 Prozent
Besteuerungsgrundlage sind die nach dem Bewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte. Die Einheitswerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Die Einheitswerte und die Steuermessbeträge werden vom Finanzamt festgelegt. Die Gemeinden wenden auf diese Steuermessbeträge die örtlich festgesetzten Hebesätze an, die in der Haushaltssatzung festgelegt werden.
Bei einem Eigentumswechsel wird vom Finanzamt eine Eigentumsfortschreibung vorgenommen. Diese erfolgt immer zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Erst wenn diese Eigentumsfortschreibung beim Finanzservice Steuern und Abgaben vorliegt, wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen. Bis dahin bleibt der ehemalige Eigentümer steuerpflichtig.
Als Service für eine zeitnahe Umschreibung benötigen wir eine Übernahmeerklärung, die von dem neuen und dem bisherigen Eigentümer unterzeichnet sein muss.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Online-Service nutzen:
Kontakte: