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Sterbefall

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Sonstiges

Nach dem Tod eines Menschen muss zunächst ein Arzt verständigt werden (Hausarzt bzw. ärztlicher Notdienst). Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird man sich innerhalb der Einrichtung darum kümmern.

Der Arzt stellt den Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt) aus, der dann zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt wird.(Ein Todesfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.)

Örtlich zuständig ist hierbei das Standesamt , in dessen Bereich der Todesfall eingetreten ist – unabhängig vom letzten Wohnort der verstorbenen Person.

Mit dieser Aufgabe und weiteren zu erledigenden Behördengängen wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Dieses ist übrigens nach einem Sterbefall nicht zwingend sofort zwecks Abholung (zum Beispiel noch in der Todesnacht, was meistens mit Extrakosten verbunden ist) zu kontaktieren, es sei denn, dies ist so gewünscht.

Leistungsbeschreibung
Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
Es gibt keine Fristen. 

Sterbefall anzeigen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Sterbefall anzeigen
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.
weiterführende Links
  • Sterbeurkunde
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Online-Service nutzen:

Sterbefall(vor)anzeige

Bau- und Planungsamt
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus

info@schwalbach.de
www.schwalbach.de

Bau- und Planungsamt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Frau Frank (Friedhofsverwaltung)
06196/804-111
06196/804-4111
E-Mail senden
Rathaus
Zimmer: 402

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ANSCHRIFT

Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824 Schwalbach am Taunus
Telefon:
06196 / 804-0
Telefax:
06196 / 804-300
E-Mail:
info@schwalbach.de
Web:
https://www.schwalbach.de

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