Restmüllentsorgung
| Eingesammelt wird Restmüll in den zugelassenen Gefäßen und in den über das Bürgerbüro verkauften Müllsäcken. Restmüllgefäße gibt es in den Größen 60-, 80-, 120-, 240- und 1.100 Liter. Die Gefäße werden wöchentlich - oder auf Antrag 14-täglich - am Grundstück des Abfallbesitzers abgeholt. In die Restmüllgefäße dürfen keine Abfälle zur Verwertung gegeben werden. Die Stadt stellt die Gefäße leihweise zur Verfügung, sie sind dementsprechend pfleglich zu behandeln. Die Nutzer der Gefäße haben diese wenn erforderlich zu reinigen, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Die Gefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. An den Abfuhrtagen sind die Gefäße bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle auf den Bürgersteig oder äußersten Fahrbahnrand zu stellen. Wann in welcher Straße Abfuhr ist, erfahren sie hier. |
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1-2
65824
Schwalbach am Taunus
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